Die neue Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)

Ab dem 22. November 2022 gilt die neue Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT).

Die Bundestierärztekammer e.V.  informiert:

„Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22. November 2022 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 1999 umfassend geändert, um zu gewährleisten, dass sich neuere medizinische Verfahren in der GOT finden.

Die Anpassung der Gebührenordnung war überfällig.
2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie.“

BTK – Bundestierärztekammer e.V.

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